Nächstes Seminar am 21.01.2012

Am 21.01.2012 findet das nächste Bauherren-Einsteiger-Seminar in LEIPZIG statt. Sichern Sie sich jetzt noch die restlichen freien Plätze. Nutzen Sie die aktuelle Gutschein-Aktion. Der Seminar Gutschein ermöglicht Ihnen die kostenlose Teilnahme am Einsteigerseminar sowie die individuelle Bratung zu Ihrem Bauvorhaben. Sie wollen in den nächsten Monaten bauen und haben geschätzte 1000 Fragen rund um das Thema Hausbau und Baufinanzierung? Besuchen Sie das Einsteigerseminar und erlernen Sie wichtige Grundlagen!

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 7.7/10 (3 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 2 votes)
Weiter Lesen»

Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einem Bauherrn während der gesamten Bauphase über den vollen Schutz vor Verletzungen gegen die Verkehrssicherheit. Dies kann beispielsweise durch fehlerhafte Beschilderung, Verletzungen von Passanten durch fallengelassenes Baumaterial oder aber durch unzureichende Absicherung der Baustelle geschehen. Aus diesem Grund ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Nach Ende der Bauphase ist diese Art von Versicherung nicht mehr notwendig, dafür ist aber eine private Haftpflichtversicherung ratsam.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 9.5/10 (2 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Bauhelferversicherung

Bauhelferversicherung

Dies ist eine besondere Art der Versicherung bei der Bauherren ihre Bauhelfer aus Familie, Freundes- oder Bekanntenkreis zur Fertigstellung einer Immobilie versichern können. Dies ist selbstverständlich nur nötig, wenn man eine gewisse Eigenleistung am Hausbau erbringen möchte. Dabei müssen die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sein und sind dazu beitragspflichtig. Die Anmeldung dient als Versicherungsschutz, reicht aber meist von den Leistungen her nicht aus. Aus diesem Grund ist es ratsam eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Die Anmeldung der Bauhelfer ist Pflicht und wird mit einem Bußgeld von bis zu 2500€ geahndet.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 9.5/10 (2 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Baugrunduntersuchung

Baugrunduntersuchung

Dabei erfolgt eine Überprüfung der Bodenbeschaffung. Hierbei soll sichergestellt werden, dass nachträgliche Schäden am Fundament, wie beispielsweise Feuchtigkeit, nicht eintreten. Erst nach Abschluss der Baugrunduntersuchung kann das Fundament sachgerecht errichtet werden.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 4.3/10 (3 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Baufertigstellungsversicherung

Baufertigstellungsversicherung

Während der Bauphase kann es schnell geschehen, dass ein beauftragtes Unternehmen Konkurs anmeldet. Von daher ist es sinnvoll eine Baufertigstellungsversicherung abzuschließen um den daraus entstehenden Mehraufwand nicht selber tragen zu müssen. In diesem Fall müssen dann andere Unternehmen für die Fertigstellung des Bauwerks zuständig sein, wobei die Versicherung für alle Zahlungen aufkommt

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 7.0/10 (4 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Baudarlehen

[sam_ad id=“1″ codes=“true“]

Ein Baudarlehen stellt eine besondere Form des Darlehens dar. Im Unterschied zum privaten Darlehen, können Baudarlehen nur für bauliche Zwecke bzw. zur Immobilienfinanzierung bereitgestellt werden. Als Sicherheit für die Gläubiger dient dabei die finanzierte Immobilie in Form von einer Hypothek oder einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. Charakteristisch für ein solches Darlehen sind die sehr langen Laufzeiten – in der Regel 30 Jahre – und die Zinsbindungsfrist, welche auf 5, 10, 15 Jahre oder sogar länger festgelegt wird. Nach Ablauf dieser Frist muss die Zinsbindung mit der Bank wieder neu verhandelt werden. Dies kann allerdings auch bei einer anderen Bank mit niedrigerem Zinssatz geschehen.

Vorsicht ist geboten, wenn man keinerlei Eigenkapital vorweisen kann, denn dann können die Zinsen ins Unermessliche steigen. Dahingehend fordern die Banken derzeit eine Eigenkapitalleistung zwischen 20 % und 30 %.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 9.0/10 (3 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Bauabzugssteuer

Bauabzugssteuer

 

Bauabzugssteuer bedeutet für den Auftraggeber, dass 15 % der Rechnung der in Auftrag gegebenen Bauleistung einbehalten werden muss und anschließend an das Finanzamt übermittelt werden muss. Damit soll eine illegale Beschäftigung im Baugewerbe ausgeschlossen werden. Abzuführen ist diese Steuer nur, wenn die Baumaßnahme im Inland durchgeführt wird.

Sollte der Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können, so ist er von der Steuer befreit. Eine Steuerbefreiung ist ebenso gegeben, wenn der Leistungsempfänger nicht mehr als zwei Wohnungen vermietet und auch, wenn gewisse Bagatellgrenzen nicht überschritten werden. Diese Bagatellgrenze liegt bei derzeit 5000€ bzw. 15 000€ für Leistungsempfänger, die ausschließlich steuerfreie Umsätze generieren.

Die Bauabzugssteuer ist spätestens bis zum 10. Kalendertag des folgenden Monats in dem die Leistung entstanden ist beim Finanzamt anzumelden und abzuführen.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 5.7/10 (3 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind nach § 255 Absatz 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Im Bereich des Immobilienerwerbs spiegeln die Anschaffungskosten lediglich den Kaufpreis des Gebäudes wieder, ohne den Wert des erschlossenen Bodens. Aus diesem Grund muss der Kaufpreis in einen Boden- und in einen Gebäudeanteil aufgeteilt werden. Auch die Anschaffungsnebenkosten, wie beispielsweise Notarkosten, Grunderwerbssteuer oder Maklerprovision, müssen in einen Boden- und Gebäudeanteil gesplittet werden. Die Kosten zur Finanzierung des zu erwerbenden Gebäudes zählen nicht zu den Anschaffungskosten, sondern sind Teil der Werbungskosten.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 6.2/10 (6 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Annuität

Annuität

Eine Annuität bezeichnet einen jährlich zu zahlenden Betrag, der sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt. Der Betrag ist begründet durch eine Kapitalschuld, wie beispielsweise ein Darlehen.

Man unterscheidet dabei zwischen konstanter und variabler Annuität. Bei der konstanten Annuität nimmt der Tilgungsanteil der Zahlung immer mehr zu und demnach der Zinsanteil immer mehr ab. Das bedeutet, es herrscht ein ungleichmäßiges Verhältnis zwischen Tilgungs- und Zinsanteil. Die Rate für den Darlehensnehmer bleibt aber weiterhin konstant. Bei einer variablen Annuität, also variablen Rate, herrscht hingegen ein konstanter Tilgungsanteil. Hierbei ist vom Darlehensnehmer regelmäßig eine lineare Rate zu zahlen, die sich entsprechend sinkender Zinsanteile jährlich verringert.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 5.3/10 (3 votes cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)

Alleinauftrag

Alleinauftrag

Diese Art von Vertragsbeziehung bindet einen Auftraggeber an einen Makler. Dabei wird dem Makler das alleinige Recht eingeräumt, dem Kunden eines nach seinen Ansprüchen gerechtem Objekt zu übermitteln. Der Makler ist demnach verpflichtet, „in angemessener Weise“ für den Auftraggeber tätig zu sein (Münchner Kommentar zum BGB, Rn. 229). Dies beinhaltet beispielsweise einen für den Auftraggeber günstigen Vertragsabschluss. Kommt der Makler dem nicht nach, so ist er nach § 280 BGB voll schadensersatzpflichtig. Dies gilt es gerade bei der Grundstückssuche zu beachten.

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 9.0/10 (1 vote cast)
VN:F [1.9.17_1161]
Rating: +1 (from 1 vote)
© Copyright Hausbau Hilfe Info - by Stefan Rick