Die SCHUFA Auskunft


Die Abkürzung SCHUFA steht für: Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung. Der Informationspool der SCHUFA enthält über 433 Mill. Informationen von 65 Mill. Bundesbürgern.  Die SCHUFA speichert Informationen wie Name, Adressdaten, Geburtsdatum, Kontoinformationen, Kreditkarten, Mobilfunk- und Leasingverträge sowie Kreditverträge. Die SCHUFA wird privatwirtschaftlich organisiert und verfolgt das Ziel, Kreditausfälle für Ihre Vertragspartner zu minimieren. Dementsprechend werden sogenannte Wahrscheinlichkeiten berechnet, die Aussagen über Rückzahlung von Krediten bzw.  Begleichung von Rechnungen geben. Zu den Vertragspartnern zählen Versicherungen, Banken, Versandhäuser und Telekommunikationsunternehmen. Das Scoringverfahren dient dem Interesse der Vertragspartner. Objektive und zuverlässige Entscheidungen liegen natürlich auch im Sinne der Kunden. Bei der Vergabe eines Bankkredites oder bei Vereinbarung von Ratenzahlung oder Zahlungszielen werden Score-Systeme verwendet.

Fristen zur Lösung von SCHUFA Daten
Girokontoinformationen sowie Kreditkarteninformationen werden nach Kontoauflösung gelöscht. Versandhandelkonten werden 3 Jahre nach Eingang der Auflösung gelöscht. Kreditinfos werden ab dem ersten Jahr der Rückzahlung nach 3 Jahren gelöscht. Eine nicht vertragsgemäße Erfüllung von Geschäften wird erst 3 Jahre nach der Begleichung gelöscht.

SCHUFA Auskunft ohne Ihre Einstimmung
Erfolgt die Einholung der SCHUFA Auskunft bei Kreditinstituten ohne Ihre Zuszimmung? Nein. Die Kreditantragsunterlagen beinhalten meistens eine sogenannte SCHUFA-Klausel, welche für den Kunden nicht immer sofort ersichtlicht ist. Haben Sie mit Ihrer Unterschrift diese Klausel bestätigt, kann sich das Kreditinstitut eine Auskunft zu Ihren Daten einholen. Liegt dem Kreditinstitut diese Erlaubnis nicht vor, besteht keine Zulässigkeit zur Einhloung Ihrer SCHUFA Daten.

Das Scoringverfahren

Beim Scoring wird auf der Grundlage von gesammelten Informationen aus der Vergangenheit eine prognostizierte Annahme über zukünftige Ereignisse erstellt. Anhand der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen erfolgt die Berechnung aller Wahrscheinlichkeitswerte. Diese sind in Ihrer SCHUFA-Auskunft ersichtlich.  Informationen zu Beruf, Nationalität, Einkommen oder Familienstand liegen nicht vor, folglich werden diese nicht im Score-Berechnungsverfahren verwendet. Der Score-Wert wird in folgende Risikokategorien unterteilt:

> 97,5 %                    sehr geringes Risiko
95 % – 97,5 %          geringes bis überschaubares Risiko
90 % – 95 %              zufrieden stellendes bis erhöhtes Risiko
80 % – 90 %             deutlich erhöhtes Risiko
50 % – 80 %             sehr hohes Risiko
<50 %                       sehr kritisches Risiko

Die Erfüllungswahrscheinlichkeit von 95 % beschreibt, dass ein Kunde zu 95 % seine Zahlungen vertragsgemäß leistet. Das Berechnungsverfahren beruht auf verschiedenen Datenarten. Welche Datenarten werden bei der SCHUFA verwendet?

Bisherige Zahlungssörungen
Darunter verstehen Sie die nicht vertragsgemäße Erfüllung von Geschäften mit einem finanziellen Ausfallrisiko. Dazu zählen auch Handy- und Versandhandelverträge. Die Anzahl, Art und die Dauer der Zahlungsstörung kann in den Score einfließen.

Kreditaktivität der letzten 12 Monate
Diese Datenart kennzeichnet ob und wieviele Geschäfte mit finanziellem Ausfallrisiko vorliegen bzw. angefragt wurden. Der Zeitraum umfasst die letzten 12 Monate.

Kreditnutzung
Bei der Scoreberechnung können Dauer, Anzahl, Art und Umfang bereits geschlossener Geschäfte (mit finanziellem Ausfallrisiko) einfließen.

Längere Kredithistorie
Unter Anderem kann hier die Länge von Kreditbeziehungen einfließen.

Allgemeine Daten
Hier sind alle personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) gespeichert.

Anschriftendaten
Bei der Berechnung des Scores wird standardmäßig keine Anschriftbewertung verwendet, außer auf  speziellen Wunsch von Vertragspartnern.

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