Wohn-Riester


Der Wohn-Riester-Vertrag

ACHTUNG: Verpassen Sie nicht Ihre Chance! Ab 01.01.2012 gestalten sich die Riester-Verträge abgeändert. Entscheiden Sie sich noch bis 31.12.2011 zum Wohn-Riester profitieren Sie noch von den bisherigen Vorteilen! Welche Änderungen treten ab 01.01.2012 in Kraft: Zum einen steigt das Renteneintrittalter von 60 auf 62 Jahre, andererseits sinkt der Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 %. Zudem müssen Riestersparer, die zulageberechtigt sind, einen Mindestbeitrag einzahlen!

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Auch der Staat freut sich über Ihr Eigenheim und unterstützt Bauherren und Häuslebauer mit der Wohn-Riester-Förderung. Die staatlichen Förderungen bestehen aus Grundzulage, Kinderzulage und eventuell aus einem einkommensabhängigen Steuervorteil.
Als künftiger Eigenheimbesitzer haben Sie neben dem Erhalt der Zulagen und eventuellen Steuerersparnissen einen weiteren Vorteil.  Zur Finanzierung Ihrer selbst genutzten Immobilie können Sie je nach Laufzeit das angesammelte Guthaben vollständig oder teilweise aus Ihrem Vertrag entnehmen und als Eigenkapital zur Erfüllung Ihres Traums von den eigenen vier Wänden einsetzen.
Auch nach dem Bau oder Kauf Ihrer Wunschimmobilie profitieren Sie durch die Wohnriester weiterhin von den staatlichen Förderungen, die Sie als Sondertilgungen für Ihr Darlehen einsetzen können. Zusätzlich fördert der Staat Tilgungsleistungen genauso wie Einzahlungen auf einen klassischen Riester- Vertrag. Die Höhe der Zulagen, der nötige Eigenbeitrag und mögliche Steuervorteile sind dieselben.
Mit Wohn-Riester verkürzen Sie bei einer vergleichbaren monatlichen Investition die Darlehenslaufzeit um mehrere Jahre – und verringern Ihre Gesamtinvestition somit erheblich. Und auch wenn es nicht zur Wunschimmobilie kommt, können Sie die Riester-Rente nutzen, um damit einen großen Teil oder sogar Ihre komplette Miete im Alter zu bezahlen.

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