Unfallversicherung


Die Zahl der verunglückten Menschen in Deutschlad verzeichnet mehrere Millionen jährlich. Ein Großteil dieser Unfälle tragen sich im Haushalt sowie in der Freizeit zu. Erleiden Sie einen schweren Unfall, kann dies im schlimmsten Falle zu massiven finanziellen Problemen führen. Ein solches Ereignis hat nicht nur für Sie sondern für die ganze Familie erhebliche Folgen. Auch Häuslebauer sind vor einem derartigen Risiko nicht geschützt! Das für den Hausbau aufgenommene Darlehen muss zurückgezahlt werden, egal welche persönlichen Umstände Sie daran hindern. Die Folgen einer mehrfachen Versäumis der monatlichen Ratenabzahlung des Darlehens bedeuten für viele Eigentümer den finanziellen Ruin. Eine private Unfallversicherung bietet Ihnen je nach vertraglicher Ausgestaltung der Unfallversicherung einen Versicherungsschutz bei Unfällen, auch im Ausland.
Wie definiert sich der Begriff  „Unfall“ : Ein Ereignis, dass plötzlich, unfreiwillig von Außen auf den Körper einwirkt und eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Zunächst darf man die Differenzierung nicht vergessen, zu welchem Zeitpunkt sich der Unfall ereignet. Dazu ist eine Gegenüberstellung der privaten Unfallversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig.

Die gesetzliche Unfallversicherung
Welche Personengruppen werden in der gesetzlichen Unfallversicherung unterschieden?
Zu den Pflichtversicherten zählen unter anderem Angestellte, Arbeitslose, Heimarbeiter, Kinder ab Besuch einer Einrichtung, Schüler, Studenten, Ehrenamtlichen Personen sowie Auszubildende. Auch  Selbstständige und Freiberufer können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Jedoch Hausfrauen, Rentner und Kinder unter 3 Jahren sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Wer trägt die gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitnehmern?
Arbeitgeber: Die gesetzliche Unfallversicherung wird zu 100 % durch Beiträge der Unternehmer in Abhänigkeit des Arbeiterendgeldes der Arbeitnehmer und der Gefahrenklasse des Unternehmens finanziert.

Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?
Zu den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zählen Berufsgenossenschaften sowie der Bund, Länder und Gemeiden.

Wann haben Sie einen Leistungsanspruch?
Ein Leistungsanspruch liegt in der Regel bei einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder aufgrund eines Wegeunfall vor.

Fazit: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nur während der Arbeitszeit sowie auf dem Weg zur Arbeit. Wer schützt Sie nach Feierabend, im Straßenverkehr oder beim Sport?

Eine private Unfallversicherung!

Eine private Unfallversicherung greift je nach Vertragsgestaltung in allen Lebenslagen weltweit und 24 Stunden. Ob Im Beruf, zu Hause, im Straßenverkehr, beim Sport oder bei Hobby-Ausübung, fühlen Sie in allen Bereichen Ihres Lebens gut abgesichert. Tritt nach dem Tag des Unfalls eine Invalidität (= eine dauernde Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit) ein, erfolgt eine Kapitalentschädigung nach Einstufung des Invaliditätsgrades. Die Bemessung erfolgt nach de sogenannten Gliedertaxe. Eine Progressionsstaffelung sieht dabei eine entsprechende Kapitalsentschädigung ja nach Invaliditätsgrad vor. Das heißt, je höher der prozentuale Invaliditätsgrad, umso höher die Steigerung der Leistungen.

Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung?

  • Allgemeine Leistungen: Invaliditätsleistung, Zahlung einer Todesfallsumme, Unfall-Rente, Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
  • Besondere Leistungen: Verdienstausfallgeld, Schmerzensgeld, Kosmetische Operationen, Tagegeld, Bergungskosten, Sorfortleistungen bei Schwerverletzungen, Vorsorgeschutz für Ehepartner, Schulausfallgeld

Schützen Sie Ihre Familie! Wir erstellen Ihnen ein persönliches Absicherungkonzept für Sie und Ihre Familie. Die stabile Absicherung verschafft Ihnen immer ein gutes Gefühl. Niemand weiss was die Zukunft bringt, jedoch haben Sie vorgesorgt! Wir freunen uns auf Ihre Beratungsanfrage.

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