Ämter und Behörden


Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigstens Ämter und Behörden, die Ihnen hin und wieder bei der Ausführung Ihres Bauvorhabens begegnen werden. In der Regel wird Ihnen Ihr Bauträger bei den wichtigstens Behördengängen zur Seite stehen, dennoch ergibt sich aufgrund der Individualität jedes Hausbaus die ein oder andere Besonderheit.

 

Altlastenverzeichnis

Im Altlastenverzeichnis werden alle Altlasten und altlastenverdächtigte Flächen dokumentiert. In der Regel liegt das Altlastenverzeichnis beim Grundbuchamt oder aber auch beim Landesamt für Umweltschutz. Gemäß §2 Abs.2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder auch andere Grundstücke auf denen Abfälle oder umweltschädliche Stoffe gelagert worden sind. Künftigen Bauherren können dem Altlastenverzeichnis demnach Informationen darüber entnehmen, ob derartige umweltschädliche Substanzen im Boden des Grundstücks liegen. Fehlt im Vorfeld diese Information kann es spätestens mit Erstellung des Bodengutachtens böse Überraschungen geben. Eine Beseitigung der Schadstoffe wirkt sich finanziell nicht unerheblich aus und führt häufig zum Erfordernis der Nachfinanzierung, welche sich sehr schwierig und oft nur zu schlechten Konditionen realisieren lässt. Zudem gilt Beweislastumkehr, damit muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Verhäufer Kenntnis über diese Verunreinigung des Bodens hatte und arglistig darüber getäuscht hat. Eine Schadensersatzforderung gegen den Verkäufer oder Makler gelingt nur in den wenigsten Fällen.

Amtsgericht

Zum Amtsgericht müssen Bauherren, um Einsicht ins das Grundbuch zu erhalten. Beim Amtsgericht wird das Grundbuch als öffentliches Register geführt. Üblicherweise übergibt bereits der Makler oder der Verkäufer an den Erwerber einen Grundbuchauszug, welcher Aussage über Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten oder ähnliche Einträge gibt.

Bauamt

Das Bauamt beschäftigt sich mit allen Bauangelegenheiten. Es gibt ein kommunal, Landes- oder Bundesbauamt. Die Bezeichnung weicht in den verschiedenen Ländern und Verwaltungsebenen stark voneinander ab. Auch die Aufgabenverteilung erfolgt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In der Regel hat das Bauamt die Planungsaufgaben inne, es betreut öffentliche Gebäude und Anlagen, wie Schulen, Kindergärten oder Verwaltungsgebäude.

Grundbuchamt

Künftigen Bauherren ist es angeraten vor Grundstückserwerb einen Blick ins Grundbuch zu werfen. Den Grundbuchauszug erhält man beim zuständigen Grundbuchamt. Ein eigenständiges Amt ist das Grundbuchamt nicht, es ist lediglich eine gesonderte Abteilung des ortsansässigen Amtsgericht. Um Einsicht in das Grundbuch der jeweiligen Kommune nehmen zu können, muss man berechtigt sein. Nach den gesetzlichen Regelungen ist nur den Personen die Einsichtnahme ins Grundbuch gestattet, die ein berechtigtes Interesse haben. Demnach haben nur der Eigentümer des Grundstücks, Banken, Versicherungsgesellschaften oder Bausparkassen sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure eine Berechtigung. Als Kaufinteressent  erhält man nur Einsicht, wenn man eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers vorlegen kann.

Aus dem Grundbuchauszug ergeben sich beispielsweise Belastungen des Grundstücks, Verpfändungen und Beschränkungen. Im Detail bedeutet das, welche Bank ist eingetragen, gibt es Wegerechte für angrenzende Grundtstücke, sind Vorkaufsrechte vergeben oder liegen Verpfändungen oder Hypotheken auf dem Grundstück, die mit Erwerb ausgetragen werden müssen.

Katasteramt

Das Katasteramt ist für die Katierung und Vermessung der regionalen Liegenschaften veranwortlich. Beim Katasteramt werden alle Grundstücke der jeweiligen Region bzw. des Landkreises geführt. Für Bauherren ist das Kasteramt, in einigen Bundesländern auch unter der Bezeichnung Vermessungsamt zu finden, eine wichtige Anlaufstelle, wenn es darum geht erste Grundstücksunterlagen beispielsweise für die Finanzierung zusammen zu tragen.

Ein wichtiges Dokument, welches Bauherren beim Kastasteramt erhalten ist die Flurkarte oder Vermessungskarte. Darauf ist das betreffende Grundstück samt aller angrenzenden Grundstücke eingezeichnet. Somit ist ersichtlich, wie das Grundstück geschnitten ist, welche Form es hat, in welche Himmelsrichtung es ausgerichtet ist, welche Straßen- oder Eisenbahnlinien angrenzen oder ob naheliegende Gewässer angelegt sind.

Liegenschaftsamt

Bei der Grundstückssuche- und auswahl können künftige Bauherren sich auch an das sogenannte Liegenschaftsamt wenden. Als kommunale Einrichtung verwaltet das Liegenschaftsamt alle Grundstücke, die im Besitz bzw. im Eigentum einer Stadt oder einer Gemeinde stehen. In dessen Zuständigkeit liegt beispielsweise die Vermietung, der Kauf und Verkauf von städtischen Wohnungen und Stadthallen und auch die Verpachtung von städtischem Grundbesitz, wie Ackerland, Wiesen oder auch Kleingärten.

Vermessungsamt

In einigen Bundesländern wird das Katasteramt auch als Vermessungamt bezeichnet. Die Aufgaben sind die Gleichen. Es wird nur eine andere Bezeichnung geführt.  Siehe auch Katasteramt.

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