Anschaffungskosten


Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind nach § 255 Absatz 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Im Bereich des Immobilienerwerbs spiegeln die Anschaffungskosten lediglich den Kaufpreis des Gebäudes wieder, ohne den Wert des erschlossenen Bodens. Aus diesem Grund muss der Kaufpreis in einen Boden- und in einen Gebäudeanteil aufgeteilt werden. Auch die Anschaffungsnebenkosten, wie beispielsweise Notarkosten, Grunderwerbssteuer oder Maklerprovision, müssen in einen Boden- und Gebäudeanteil gesplittet werden. Die Kosten zur Finanzierung des zu erwerbenden Gebäudes zählen nicht zu den Anschaffungskosten, sondern sind Teil der Werbungskosten.

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