Was macht ein Architekt?

Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Architekt, beginnt die gemeinsame Arbeit am Bauvorhaben. Der Architekt erarbeitet Ihr persönliches Hauskonzept und lenkt Ihre Wünsche und Vorstellungen in umsetzbare und realisitische Bahnen. Als Laie ist es oft schwierig sinnvolle und unsinnige Vorüberlegungen zu differenzieren. Die Architektenleistungen  umfassen demnach Hilfestellungen bei den ersten Planungsentscheidungen, Behördengängen und Budgeteingrenzungen. Haben Sie ihre Wünsche und Anforderungen an das Haus kommuniziert, entwirft der Architekt mehrere Lösungsvorschläge. Anhand dieser Entwürfe kommen Sie ihren Vorstellungen vom Traumhaus sehr nah. Ist die Entscheidung gefallen, welcher Entwurf der richtige ist, folgen Detailzeichnungen, Nachweiseeinholung von Fachingenieuren (Nachweis Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz etc.). Anschließend bereitet er die Bauantragstellung bei der Behörde vor.
Neben den Planungsleistungen übernimmt der Architekt in einigen Fällen die Baukoordination und Bauüberwachungen als bauleitender Architekt. In diesem Fall erarbeitet er eine Bauleistungsausschreibung. Auf der Grundlage der Bauleistungsbeschreibung werden Angebote eingeholt. Liegt das entsprechende Angebot vor, werden die Bauleistungen beauftragt. Der Architekt koordiniert die Gewerke, kontrolliert die Bauausführung, rügt Mängel und übernimmt die Terminierung des Bauablaufes sowie der Baufertigstellung. Die Bauausführung wird durch den Architekt stets dokumentiert. Die Architektenleistung wird in 9 Phasen untergliedert. Die Vergütung der Leistungsphasen erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI):

Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung:
Festlegung der Soll-Vorgaben für die Planung: In den ersten Planungsgesprächen werden gemeinsam die Rahmenbedignungen für das Bauvorhaben festgelegt.
Leistungsphase 2 Vorplanung:
Planungskonzepte zur Lösung der Soll-Vorgaben aus Leistungsphase 1: Der Architekt erstellt erste Entwurfsansätze und klärt vorab die behördliche Realisierbarkeit. Erste Kostenschätzungen werden durch den Architekten erstellt, um auch den finanziellen Rahmen abzustecken.
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung:
Erstellung eines genehmigungsfähigen Gesamtentwurfes: In der Entwurfplanung zeichnet der Architekt Grundrisse, Hausansichten, Gebäudeschnitte. Paralell dazu werden Kosten errechnet und die Baubeschreibung erstellt.
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung:
Erlangung der Baugenehmigung: Der Architekt reicht die entsprechenden Anträge auf Baugenehmigung bei der zuständigen  Behörde und im Namen des Bauherren ein. Die Behörde prüft anschließend die Zulässigekeit des Bauvorhabens und erteilt die Baugenehmigung. Der Bearbeitungszeitraum kann bis zu 3 Monate betragen.
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung:
Darstellung aller für die Ausführung notwendigen Einzelangaben: Liegt die Baugenehmigung vor,  fertigt der Architekt wichtige Detailzeichungen und Ausführungszeichnungen an. Die Bauausführung auf der Baustelle erfolgt gemäß der Ausführungszeichnungen.
Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe:
Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen: Aufgeteilt in Gewerke erarbeitet der Architekt auf der Grundlage der Ausführungsplanung eine genaue Leistungsbeschreibung inkl. Massenberechnung. Anschließend wird die Baubeschreibung zur Angebotseinholung an verschiedene Firmen versendet.
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe:
Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Vergabe von Bauleistungen: Die Angebotsabgabe erfolgt in der Regel bis zum angegebenen Stichtag. Liegen alle Angebote vor, beginnt die Angebotsauswertung mit anschließender Nachverhandlungen, Vergabegesprächen und Beauftragungen.
Leistungsphase 8 Objektüberwachung:
Geregelter Bauablauf, Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualitäten sowie Wirtschaftliche und technische Mangelfreiheit: Der Architekt übernimmt die Bauleitung und Bauüberwachung. Alle bautechnischen Bauabläufe werden ständig kontrolliert und dokumentiert.
Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation:
Mangelfreies Bauwerk bis zum Ablauf der Verjährungsfristen: In einem Hausordner übergibt der Architekt alle baurelevanten Unterlagen, wie Planungszeichnungen, Abnahmeprotokolle, Rechnungen, Gewährleistungsbürgschaften, Handwerkerverträge, Wartungsintervalle, Prüfprotokolle, Bautechnische Nachweise (Statik, Brandschutz, Wärmeschutz etc.).

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Ein Kommentar


  • Was ist aber wenn ein Bungalow erstellt ist und im nachhinein ein Architekt bestellt wird um ein Bauantrag so stellen. Welche Aufgabe hat dann der Architekt

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    März 5, 2015

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