Annuitätendarlehen

Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen spiegelt eine konstante Annuität wieder. Das heißt, es sind jährlich konstante Raten zu zahlen, die sich aus steigenden Tilgungs- und sinken Zinsanteilen zusammensetzen. Vorraussetzung hierfür ist eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit.

Annuitätendarlehen sind eine Form der Immobilienfinanzierung, wobei in Deutschland üblicherweise ein Zinssatz von 5, 10 oder 15 Jahren festgeschrieben wird. Nach Ablauf dieser Laufzeit wird der Vertrag entweder gekündigt oder es muss ein neuer Zinssatz zur Weiterführung des Vertrages vereinbart werden.

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Energiekonzepte

Energieeffizient Bauen

Die Aufgabe der 2009 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung besteht in einer 40 %igen Reduzierung der Kohlenstoffemission bis zum Jahr 2020. Eine neue Version der Energieeinsparverordnung ist voraussetzlich für 2012 geplant. Die Energieeinsparverordnung gibt dem Häuslebauer entsprechende bautechnische Standardanforderungen hinsichtlich des effizienten Betriebsenergieverbrauch vor. Haben Sie sich für einen Haustyp entschieden, sind weitere Überlegungen zum energetischen Standart unerlässlich. Egal welches Energiekonzept Sie wählen, die energetischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung müssen eingehalten werden. Die KfW fördert Bau-/Kaufprojekte von energiesparenden Wohnimmobilien mit einem zinsgünstigen Darlehen bzw. einem Investitionszuschuss.

Energiekonzepte:

  • Effizienzhaus 40
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 70
  • Passivhaus
  • Drei Liter Haus
  • Niedrigenergiehaus

 

 

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Biomasse und Wärmepumpe

Biomassekessel
Automatische Pelletöfen mit einer Leistungs- und Feuerregelung sowie einer automatischen Zündung und Wassertasche von 5-100 Kilo-Watt Nennwärmeleistung können mit einem Zuschuss von 36 €/Kilo-Watt jedoch mindestens mit 1.000 € rechnen. Warmluftgeräte erhalten keine Förderung. Automatische Pelletkessel von 5-100 Kilo-Watt werden je Kilo-Watt mit 36 €  jedochmit  mindestens 2.000 € bezuschusst. Automatische Hackschnitzelkessel mit einem Pufferspeicher (Mindestvolumen 30 Liter pro Kilo-Watt) und einer 5-100 Kilo-Watt Nennwärmeleistung werden pauschal mit 1.000 € gefördert. Werden Anlageteile zur Emissionsminderung/Effizienzsteigerung an entsprechenden automatisch beschickten Verfeuerungsanlagen bis 100 Kilo-Watt errichtet bzw. nachgerüstet, ist ein ein Zuschuss von 500 € je Anlage möglich.
Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von über 100 Kilo-Watt erhalten KfW Tilgungszuschüsse von 20 € je Kilo-Watt. Die Gesamtförderung  je Anlage beträgt 100.000 €.
Detailierte Informationen zu den Förderrichtlinien und zur Antragstellung erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wärmepumpen
Die Förderung für effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 100 Kilo-Watt beträgt je Analge pauschal 2.400 €. Wärmepumpen von 10 bis einschließlich 20 Kilo-Watt erhalten ab 10 Kilo-Watt einen zusätzlichen Zuschuss von 120 €.  Für Anlagen über 20 Kilo-Watt gewährt die KfW einen Zuschuss von 100 € pro Kilo.Watt, jedoch mindestens 1.200 €. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die elektrisch betrieben werden, erhalten eine Pauschale von 900 €.

  • Aktueller Hinweis – Gültig ab 01.09.2011:  Ab dem 1. September 2011 sind Biomasseanlagen und Wärmepumpen nur dann förderfähig, wenn eine Einbindung von mindestens einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreislauf erfolgt ist. Die Kesselbonus wird erst nach der Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A gewährt.

 

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Solaranlagen

Basisförderung (Stand Frühjahr 2011)
Die Basisförderung gestaltet sich folgendermaßen: Einen Zuschuss von 120 € /m² installierter Bruttokollektorfläche erhalten Bauherren bis  30.12. 2011 (Tag Antrageingang) für Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie für  eine kombinierte Warmwasserbereitung / Heizungsunterstützung , für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche.

Innovationsföderung (Stand Frühjahr 2011)
Solaranlagen mit 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, welche effektiv der Warmwasserbereitung oder etwa der Raumheizung bei Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten dienen, an ein entsprechendes Wärmenetz gekoppelt sind, Prozesswärme bereitstellen oder Kälte erzeugen, erhalten für die Erstinstallation einen Zuschuss von 180 €/m² Bruttokollektorfläche (BAFA Förderung). Analgen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, erhalten lediglich die Basisförderung. Ab 40 m² Bruttokollektorfläche ist für die Errichtung sowie für die Erweiterung ein Tilgungszuschuss von bis zu 30 % der Netto- Investionssumme (kfw Förderung) möglich.

 

 

Effizienzbonus (Stand Frühjahr 2011)
Gebäude, welche nach Einbau der Solaranalge mit einem um mindestens 30 % geringeren Transmissionwärmeverlustes als nach EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung)  zulässig ausgestattet sind, erhalten eine Erhöhte Förderung auf das 0,5-fache der Basisförderung.

 

Kombinationsbonus (Stand Frühjahr 2011)
Kombinieren Bauherren zum Einen die Solaranalge mit einer Biomasseheizung oder mit einer effizienten Wärmepume oder tauschen gleichzeitig den alten Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen sogenanntren Öl- oder Gasbrennwertkessel aus, ist ein zusätzlicher Zuschuss bis zum 30.12.2011  von 600 € möglich.

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KfW

Reiche Geldquellen für clevere Planer

Der Hausbau wird meist mithilfe eines Immobilienkredites über die Hausbank realisiert. Entsprechende KfW Förderungen spielen als Bestandteil im Finanzierungskonzept oft eine große Rolle. Der energetische Standard  beeinflusst dabei die Höhe der Förderung. Die Auswahl an KfW- Föderprogrammen ist groß. Sie finden Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung über Erneuerbaren Energien und Wohnraum-Modernisierungen bis hin zum altersgerechten Umbau.
Investieren Sie in umweltschonende Heizmethoden, regenerative Energien und Energie-sparmaßnahmen. Neben zinsgünstigen Darlehen geben auch Zuschüsse zu den Investitionskosten Anreiz entsprechende Energie- und Wärmeschutzmaßnahmen umzusetzen. Nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien im Frühjahr 2011 werden ab sofort Solar-Kollektor-Anlagen sowie effiziente Wärempumpen und Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit entsprechenden Zuschüssen für die Investition mit zinsgünstigen Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.

 

 

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KfW-Darlehen

Bauen – Wohnen – Energie sparen

Die KfW  Förderbank unterstützt  den Erwerb, die Sanierung/Modernisierung  sowie die Errichtung von Wohnimmobilien (Eigenheim/ Wohnung). Bauen Sie ein Wohnhaus oder ein Energieeffizienzhaus, so können Sie eine entsprechende KfW-Förderung erhalten.
Das KfW-Darlehen kann nicht direkt bei der KfW -Föderbank beantragt werden. Interessieren Sie sich für ein solches KfW-Darlehen führt der Weg  erst zu den Finazierungspartner (Kreditinstitute). Nicht für jede Baufinanzierung bzw. Baumaßnahme lohnt sich die Kombination.
Aufgrund von Umstrukturierungen seitens der KfW finden mehrere Veränderungen in der Förderprogrammgestaltung für Bauen, Wohnen und Energie sparen statt. Einige Programme werden geschlossen und auch neue kommen hinzu.

Die Förderprogramme für Bauen, Wohnen und Energie sparen (Neuer Stand 07/2011):

  • KfW Programme 124,134: Das Wohneigentumsprogramm 
  • KfW Programm 141: Wohnraum Modernisieren
  • KfW Programme 151, 152: Energieeffizient Sanieren, Kredit
  • KfW Programm 154: Energieeffizient Bauen
  • KfW Programm 155: Altergerecht Umbau, Kredit
  • KfW Programm 430: Energieeffizient Sanieren
  • KfW Programm 455: Altersgerecht Umbauen, Investitionszuschuss


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