Die Richtige Baufirma


Preis und Leistung
Generell ist es sinnvoll mehrere Angebote einzuholen, damit Sie ein Gefühl bekommen, worin der Unterschied zwischen einem preisgünstigen und einem völlig überteuerten Angebot liegt.  Die Wahrheit liegt oft irgentwo dazwischen. Doch neben dem Preis müssen auch Qualität, Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit des Bauträgers geprüft werden. Damit der Traum vom eigenen Haus nicht zum Alptraum wird.

Erfahrung  und Referenzen des Bauträgers
Prüfen sie, ob der Bauträger bereits längerfristig oder erst frisch am Markt ist. Doch Vorsicht, selbst langfristig existierende Firmen sind vor einer Insolvenz nicht absolut sicher. Selbst bei einer guten Auftragslage, kann das Unternehmen auf wackligen Füßen stehen. Sie können nie hinter die Kulissen schauen. Holen Sie sich möglichst neutrale Meinungen über den Bauträger ein. Eventuell haben sie Freunde oder Bekannte, die Erfahrungen mit dem Bauträger vorweisen können. Entsprechende Aussagen der Konkurrenz sind eher kritisch zu  hinterfragen.
Nehmen Sie auch Referenzobjekte genaustens unter die Lupe. Ist ein Besuch im Referenzhaus möglich, erkundigen Sie nach der Zufriedenheit hinsichtlich Bauablauf, Bauzeit, Baumängel. Kunden mit positiven Erfahrungen sind das beste Aushängeschild für den Bauträger. Überlässt der Bauträger Ihnen neben Fotodokumentationen auch Adressen und Ansprechpartner, können Sie verschiedenste Eindrücke hinsichtlich der Umsetzung möglicher Hausarchitekturen sowie Eindrücke der Kunden gewinnen.

Qualität
Die Qualitätssicherung trägt bei der Bauausführung einen hohen Stellenwert.  Äußert sich der Bauträger hinsichtlich  vorliegender Qualitätsmerkmale nicht, dürfen Sie Grund zum Misstrauen haben. Die Vorlage von Qualifikationmerkmalen oder Gütezeichen können Indikator auf ein ausgeprägtes Qualitätsbewußtsein darstellen. Verfolgt der Bauträger eine Mitgliedschaft in Verbänden zur unabhänigen Qualitätssicherung und die Anwendung TÜV geprüfter Bau-Vorschriften, entsteht der Eindruck eines gehobenen Qualitätsanspruches des Unternehmens. Weitere Qualitätsmerkmale:

  • Energieausweis entsprechend der neusten Energieeinsparverordnung
  • Einplanung der Hausanschlusskosten
  • Verwendung von Markenprodukten
  • Blower-Dorr-Test
  • Mehrmalige Baukontrollen von unabhänigen Baugutachtern
  • Qualifizierte Bauleiter und Ansprechpartner
  • Bau-Qualität-Schutzbrief als Vertragsbestandteil
  • Gewährleistungsfrist 4 bzw. 5 Jahre

Gestaltung der Zahlungsmodalitäten
Da Ihre finanzielle Sicherheit immer an erster Stelle steht, vereinbaren Sie in jedem Fall die Zahlung von Abschlägen nach Baufortschritt. Ist die im Vertrag festgeschriebene Leistung ordnungsgemäß und mangelfrei erbracht, darf unter der Voraussetzung einer ihrerseits durchgeführten Teilabnahme, eine Abschlagsrechnung seitens des Auftragsnehmers gestellt werden. Gernerell empfiehlt es sich für den Bauherren eine fachkundige Unterstützung im Abnahmetermin einzubeziehen. Ein unabhäniger Bauleiter der Ihre Interessen  uneingeschränkt vertritt, ist wahres Geld wert, da man als Laie nicht alle bautechnischen Anforderungen kennt. Läßt der Bauträger sich auf derartige Zahlungsabläufe nicht ein, ist an der Seriösität des Unternehmens stark zu zweifeln.
Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an der tatsächlich erbrachten Leistung. Vorsicht vor einer Überzahlung. Überweisen Sie mehr Geld als an Leistung ausgeführt wurde, sind im Falle einer Unternehmenspleite finanztechnisch immer zunächst Sie der Verlierer.

Sicherheit und Baufertigstellung
Der Schutz Ihres Geldbeutels steht im Vordergrund. Bietet der Bauträger keine entsprechenden Sicherheitsleistungen (Vertragserfüllungsbürgschaften, Baufertigstellungs-bürgschaft und Gewährleistungsbürgschaften) an, sollten Sie von einer Zusammenarbeit absehen. Warum sind derartige Bankbürgschaften so wichtig? Kennen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nicht, besteht auch für Sie ein finanzielles Risiko. Ist der Vertragspartner nicht mehr zahlungsfähig bzw. erleidet im schlimmsten Fall eine Insolvenz, stellen die entsprechende Bürgschaften eines Kreditinstitutes die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie Mängelansprüche sicher. Die Höhe der Erfüllungsbürgschaft beträgt meist 5-20 % des Auftragwertes.

 

 

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