Sondereigentum


Sondereigentum

Zum Sondereigentum zählt das Alleineigentum (z.B. die Wohnung), aber auch das Teileigentum (z.B. Garage), welches nicht zu Wohnzwecken genutzt und nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört. Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel in der Teilungserklärung definiert.

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