Notar


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Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und ist für die Beurkundung von Willenserklärungen zuständig. Er hat dabei die Pflicht die Beteiligten über alle Folgen aufzuklären (z.B. die Folgen einer Eintragung ins Grundbuch) und dabei unparteiisch und schweigsam zu sein.

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