Löschungsbewilligung


Löschungsbewilligung

Eine Löschungsbewilligung beinhaltet das Löschen eines im Grundbuch eingetragenen Rechts durch beglaubigte Zustimmung des Betroffenen. Die beglaubigte Urkunde zur Löschungsbewilligung erfolgt hierbei ausschließlich durch einen Notar.

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