Löschungsbewilligung
Löschungsbewilligung
Eine Löschungsbewilligung beinhaltet das Löschen eines im Grundbuch eingetragenen Rechts durch beglaubigte Zustimmung des Betroffenen. Die beglaubigte Urkunde zur Löschungsbewilligung erfolgt hierbei ausschließlich durch einen Notar.