Grundschuldbestellung


Grundschuldbestellung

Nachdem man sich für ein Grundstück entschieden hat, ist der nächste Schritt der Gang zur Bank. Für die Darlehensgewährleistung erwartet die Bank eine Sicherheit vom Kreditnehmer, welche mittlerweile meist die Grundschuld darstellt. Das heißt: Nach Verhandlung der Finanzierung mit der Bank, sollte man schnellstmöglich einen Termin mit einem Notar vereinbaren um die Grundschuldbestellung aufzugeben. Dieser lässt die Grundschuld im Grundbuch eintragen. Im Falle, dass man nicht pünktlich seine Raten an die Bank zahlt, kann diese jederzeit auf das Grundstück zurückgreifen.

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