Gewährleistungsbürgschaft


Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft stellt sicher, dass ein Bürge für Kosten der Beseitigung für innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel aufkommt, wenn das zuständige Bauunternehmen während der Gewährleistungsfrist insolvent gehen sollte. Bürge sollte in diesem Fall die zuständige Bank der Baufirma sein.

Bauunternehmer sollten diese Bürgschaft immer vorweisen können, bevor sie einen Auftrag erhalten können

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