Fragen und Antworten


1. Was ist WOHN-RIESTER?
Mit WOHN-RIESTER ist gemeint, dass die staatliche Förderung (Riesterförderung) auch für die eigene Immobilie genutzt werden kann.
2. Ab wann gilt dieses Gesetz?
Das Eigenheimrentengesetz (WOHN-RIESTER) gilt seit dem 01. Januar 2008.
3. Welche Förderungen gewährt der Staat?
Es werden dieselben Förderungen wie bei der Riesterförderung gewährt, d. h. Zulagen und evtl. Steuervorteile.
4. Wer erhält die Förderung?
Die Riester-Förderung und damit auch den „WOHN-RIESTER“ können alle in Anspruch nehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören beispielsweise:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
  • Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten.

5. Lohnt sich „riestern“ für junge Menschen?
Ja, alle Erwachsene, die bei dem Abschluss eines Riester-Vertrages noch nicht 25 Jahre alt sind erhalten einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 €.
6. Was ist das besondere an WOHN-RIESTER?
Der Staat will, dass die Bürger im Alter mietfrei leben können – deshalb kann das angesammelte Vermögen nur für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden.
7. Welche Regelungen wurden für WOHN-RIESTER eingeführt?
Die Regelungen zum WOHN-RIESTER betreffen folgende Teilbereiche:  Erwerb oder Bau:

  • Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
  • Tilgung: Tilgungsleistungen können begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
  • Genossenschaftsanteile: Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Z. B. wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
  • Entschuldung: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.

8. Kann man mit WOHN-RIESTER auch sein Haus altersgerecht umrüsten?
Nein. Eine altersgerechte Umrüstung ist nicht förderfähig.
9. Darf man mit WOHN-RIESTER auch ein Zweifamilienhaus kaufen?
Nein. Weder das Haus mit Einliegerwohnung noch das Mehrfamilienhaus sind förderfähig.
10. Kann man mit WOHN-RIESTER auch sein Haus modernisieren?
Nein, Modernisierungs- und Engergiesparmaßnahmen werden nicht gefördert.
11. Wie viel Geld kann man aus dem Riester-Vertrag entnehmen?
Das angesparte Kapital kann künftig bis zu 75 Prozent oder zu 100 Prozent für den Kauf oder Bau einer Immobilie eingesetzt werden.
12. Kann mit WOHN-RIESTER auch eine aufzunehmende Hypothek getilgt werden?
Ja. In diesem Fall wird nicht mehr der Riester-Vertrag weiter bespart, sondern das Geld wandert als Tigungsrate in einen Darlehensvertrag. Dieses Darlehen entspricht dann dem Riester-Vertrag. Wie bei herkömmlichen Riester-Verträgen gibt es die volle Förderung auf Tilgungszahlungen (berechnet auf 4 Prozent des Bruttoeinkommens, max. 2.100 Euro). Es muss sich aber um ein Darlehen mit Riester-Zertifizierung handeln.
13. Können damit auch Hypotheken getilgt werden, die vorher aufgenommen wurden?
Ja, allerdings nicht laufend, sondern mit einer Einmalzahlung bei Auszahlung des Riester-Vertrages, dies ist frühestens mit dem 60. Lebensjahr möglich. Bis dahin wird das angesparte Kapital plus Zulagen im WOHN-RIESTER-Vertrag aufgebaut.
14. Wie werden Tilgungsleistungen steuerlich gefördert?
Sie werden – wie andere Riesterbeiträge auch – steuerlich begünstigt.
15. Ab wann sollte man WOHN-RIESTER abschließen?
Schnellstmöglich, damit keine staatlichen Leistungen verschenkt werden.
16. Also schon vor Bau/Erwerb einer Immobilie?
Ja, in dieser Phase wird mit Geld vom Staat Eigenkapital aufgebaut.
17. Muss man WOHN-RIESTER versteuern?
Ja, die Riester-Rente unterliegt der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Bei WOHN-RIESTER gibt es naturgemäß keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Daher wird ein fiktives Konto, das „Wohnförderkonto“ gebildert, wo alle Sparbeiträge verbucht werden. Dort wird ein Zins von 2 Prozent veranschlagt, also relativ wenig. Den Betrag, der dann über die Jahre rechnerisch zusammenkommt, muss der Sparer versteuern, wenn er in Rente geht. Wenn WOHN-RIESTER zur Tilgung eines Darlehens verwendet wird, werden die Tilgungsbeiträge und der evtl. Entnahmebetrag auf dem Wohnförderkonto verbucht und wie oben beschrieben versteuert.
18. Muss man die Steuern im Alter auf einen Schlag zahlen?
Nein, man hat die Wahl zwischen einer jährlichen oder aber einer Einmalbesteuerung. Bei der jährlichen Besteuerung müssen Sparer beginnend mit der Auszahlung der Riester-Rente (zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr) bis zum 85. Lebensjahr regelmäßig Steuern zahlen. Alternativ kann die Steuerschuld zum Zeitpunkt der Auszahlung des Riester-Vertrages auf einen Schlag beglichen werden. In diesem Fall gewährt der Staat einen Rabatt von 30 Prozent.
19. Ist man an ein Riester-finanziertes Haus gebunden, oder darf man umziehen?
Kein Problem, wenn innerhalb von 4 Jahren eine neue eigengenutzte Immobilie gekauft wird, oder das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital binnen 1 Jahres wieder in einen neuen Riester-Vertrag angelegt wird. D. h. beträgt z. B. der Stand des Wohnförderkontos 10.000 €, dann muss auch nur dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen neuen Riester-Vertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt!
20. Müssen Steuern nachgezahlt werden, wenn die Immobilie im Alter verkauft wird?
Wer die Immobilie nach wenigen Jahren verkauft, muss auch den erhaltenen Rabatt in Höhe von 30 Prozent in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Anleger können diese Zahlung jedochumgehen, wenn sie den noch nicht versteuerten Restbetrag in Höhe von 30 Prozent in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen.
21. Was passiert, wenn man bereits einen Riester-Vertrag hat und auf eine Eigenheimrente umsteigen möchte?
Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann von dem bereits angesparten Kapital einen Teil oder das komplette Guthaben für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden.
22. Was passiert, wenn der Eigenheim-Wunsch später wegfällt?
Auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung ist RIESTER wegen der enormen staatlichen Förderung hoch rentabel. Der Kunde kann seine Förderung behalten und erhält dadurch eine hochrentable Altersversorgung.

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