Abstandsflächen


Abstandsflächen

Abstandsflächen bezeichnen die Entfernung von Gebäude zu Grundstücksgrenze bzw. von Gebäude zu Gebäude. Damit soll vor allem die Privatsphäre, der Brandschutz aber auch die ausreichende Belichtung schon beim Hausbau gewährleistet werden.

Diese Regel greift meist nicht bei innerstädtischen Immobilien, wo Außenwände eines Gebäudes an die Nachbargrenzen gebaut werden müssen.

Ohne Abstandsflächen zulässig sind Garagen und Stellplätze an der Nachbargrenze, Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes sowie untergeordnete Gebäude zur örtlichen Versorgung (Energie, Wasser).

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