Abschreibung


Abschreibung

Eine Abschreibung stellt eine planmäßige oder auch außerplanmäßige Wertminderung von Vermögensgegenständen dar. Bei Gebäuden geht man von einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 100 Jahren aus. Dies entspricht einer Abschreibungsrate von 1 %. Zudem kommen noch Abschreibungen für beispielsweise Einbaumöbel (3 %), Gemeinschaftsantennen (9 %) und Zentralheizung (3 %) hinzu (§ 25 II und III 2. Betriebsverordnung für Wohngebäude).

Da Grundstücke zu den nicht abnutzbaren Wertgegenständen zählen, geht man hierbei davon aus, dass kein Werteverlust eintreten wird. Somit kann bei Grundstücken auch keine planmäßige Abschreibung angewendet werden. Nur in Einzelfällen kommt es zu außerplanmäßigen Abschreibungen und demnach zum Werteverfall.

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